Beratungsbesuche

Wenn Sie Pflegegeld beziehen, sind regelmäßige Beratungsbesuche durch einen anerkannten Pflegedienst gesetzlich vorgeschrieben. Diese dienen der Qualitätssicherung der häuslichen Pflege und unterstützen Sie mit fachlicher Beratung direkt bei Ihnen zu Hause.
Was gehört zur Behandlungspflege
Wenn Sie Empfänger/in von Pflegegeld sind, müssen Sie zur Qualitätssicherung Ihrer Pflegearbeit regelmäßig Beratungen durch einen anerkannten Pflegedienst bei sich zu Hause in Anspruch nehmen.
Bei Pflegegrad 2 bis 5 sind dies ein Beratungsbesuch pro Halbjahr, bei Pflegegrad 4 und 5 kann auf Wunsch ein Beratungsbesuch pro Vierteljahr in Anspruch genommen werden. Die Kosten hierfür übernimmt Ihre gesetzliche Pflegekasse. Wir rechnen direkt mit dieser ab.
Pflegebedürftige mit Pflegegrad 1 sowie Pflegebedürftige, die ambulante Pflegeleistungen von uns in Anspruch nehmen (Pflegesachleistungen), können ebenfalls einmal pro Halbjahr beraten werden. Auch hier übernimmt die Pflegekasse die Kosten.
Nutzen Sie diese Pflichtleistung für eine kompetente und umfassende Beratung durch die Sozialstation Bodensee e.V. Wir führen jährlich über 2.000 Beratungsbesuche durch und können auf langjährige Erfahrung und ein Team von 16 fortlaufend geschulten Beratungskräften zurückgreifen.
Beratungsinhalte können sein:
- Überprüfung der Pflegesituation
- Beratung zu Hilfsmitteln
- Tipps zur Verbesserung der Pflegesituation
- Hinweise zur Höherstufung
Vereinbaren Sie Ihren Termin für eine Pflegeberatung bei Ihnen zu Hause:
| Pflegebereich Markdorf: | Tel. 07544 / 95 59-0 |
| Pflegebereich Salem: | Tel. 07553 / 92 22-0 |
| Pflegebereich Überlingen: |
Tel. 07551 / 95 32-0
|
| Pflegebereich Stockach: | Tel. 07771 / 93 62-0 |
