Entlastungsleistungen

Bereits ab dem Pflegegrad 1 haben Sie Anspruch auf einen Entlastungsbetrag in Höhe von 131,00 € monatlich. Dieser Betrag steht Ihnen als Pflegeperson oder als pflegende Angehörige und vergleichbar Nahestehender in ihrer Eigenschaft als Pflegende zu. Er dient der Erstattung von Aufwendungen im Zusammenhang mit der Inanspruchnahme von Leistungen der Tages- und Nachtpflege, Leistungen der Kurzzeitpflege und Leistungen unserer ambulanten Pflege sowie unsere Betreuungsleistungen. Ausgeschlossen hiervon sind jedoch Leistungen der Selbstversorgung.
Entlastungsleistungen im Überblick
Betreuungsleistungen
Dies können Angebote zur Beschäftigung und Aktivierung sein, wie z.B. gemeinsame Spiele, Spaziergänge oder Gespräche. Auch die Betreuung von Menschen mit Demenz gehört dazu.
Hilfe im Haushalt
Dies beinhaltet Unterstützung bei der Reinigung der Wohnung, Wäschepflege, Kochen und Einkaufen.
Unterstützung bei der Organisation des Alltags
Dies kann Hilfe bei der Terminplanung, der Beantragung von Leistungen oder der Kommunikation mit Ärzten und anderen Institutionen umfassen.
Entlastung der pflegenden Angehörigen
Durch die Übernahme bestimmter Aufgaben können pflegende Angehörige entlastet und vor Überlastung geschützt werden.
Gerne beraten wir Sie zu Fragen der Entlastungsleitung. Bitte wenden Sie sich an eines unserer Beratungsbüros oder die ambulanten Pflegebereiche in Ihrem Einzugsgebiet.
