Unsere Verhinderungspflege

„Verhinderungspflege“ ist eine Leistung der Pflegeversicherung, die greift, wenn ein pflegender Angehöriger vorübergehend verhindert ist, die Pflege zu übernehmen. Dies kann beispielsweise aufgrund von Urlaub, Krankheit, beruflichen Verpflichtungen oder anderen Gründen der Fall sein. Die Verhinderungspflege ermöglicht es, dass die pflegebedürftige Person in dieser Zeit versorgt ist und die Pflege nahtlos weiterläuft.
Wichtige Punkte zur Verhinderungspflege:
Voraussetzung
Pflegebedürftigkeit ab Pflegegrad 2, wenn die Pflege zu Hause erfolgt.
Leistung
Die Pflegekasse übernimmt die Kosten für die Leistungen der Verhinderungspflege (Grundpflege, Betreuungsleistungen, hauswirtschaftliche Leistungen) für die Dauer von bis zu sechs Wochen (42 Tage) pro Kalenderjahr (bei <8 Stunden Verhinderung pro Tag) bzw. bis zu 8 Wochen (56 Tage), wenn die Verhinderungspflege stundenweise in Anspruch genommen wird.
Kostenübernahme
Seit dem 01. Juli 2025 steht ein gemeinsamer Jahresbetrag für Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege zur Verfügung, welcher flexibel für beide Leistungen eingesetzt werden kann.
Gerne beraten wir Sie zu Fragen der Verhinderungspflege. Bitte wenden Sie sich an eines unserer Beratungsbüros oder die ambulanten Pflegebereiche in Ihrem Einzugsgebiet.
