Ab 01.01.2013 tritt das Pflegeneuausrichtungsgesetz (PNG) mit folgenden Änderungen in Kraft:

| 2013

Bis auf Bundesebene ein neuer Pflegebedürftigkeitsbegriff unter Berücksichtigung demenziell veränderter Menschen entwickelt wird, erhalten mit dieser Reform übergangsweise nur Pflegebedürftige mit erheblich eingeschränkter Alltagskompetenz, die nach § 45b SGB XI

von der Pflegekasse anerkannt wurden, erhöhte Pflegesach- und Pflegegeldleistungen.

 

Demenziell erkrankte Menschen erhalten mehr Leistungen und mit der häuslichen Betreuung auch zielgenauere Leistungen aus der Pflegeversicherung. Zusätzlich zum heutigen Betreuungsbetrag werden für demenziell Erkrankte in häuslicher Umgebung zum 1. Januar 2013 Pflegegeld und Pflegesachleistungen erhöht.

Außerdem  kommen Leistungen mit der Bezeichnung „häusliche Betreuung“ hinzu. Darunter können verschiedene Hilfen bei der Alltagsgestaltung fallen, zum Beispiel Spazierengehen oder Vorlesen. Das ist insbesondere für die an Demenz erkrankten Menschen und ihre Angehörigen eine große Erleichterung.

Leistungsverbesserungen für Menschen mit eingeschränkter Alltagskompetenz nach § 45b SGB XI

Geldleistungsbeträge
Pflegestufe 0 120 €
Pflegestufe I 305 € (bisher: 235 €)
Pflegestufe II 525 € (bisher: 440 €)
Pflegestufe III 700 €
 Kombi- oder Sachleistungsbeträge
Pflegestufe 0 225 €
Pflegestufe I 665 € (bisher: 450 €)
Pflegestufe II 1.250 € (bisher: 1.100 €)
Pflegestufe III 1.550 €
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