Demenziell erkrankte Menschen erhalten mehr Leistungen und mit der häuslichen Betreuung auch zielgenauere Leistungen aus der Pflegeversicherung. Zusätzlich zum heutigen Betreuungsbetrag werden für demenziell Erkrankte in häuslicher Umgebung zum 1. Januar 2013 Pflegegeld und Pflegesachleistungen erhöht.
Außerdem kommen Leistungen mit der Bezeichnung „häusliche Betreuung“ hinzu. Darunter können verschiedene Hilfen bei der Alltagsgestaltung fallen, zum Beispiel Spazierengehen oder Vorlesen. Das ist insbesondere für die an Demenz erkrankten Menschen und ihre Angehörigen eine große Erleichterung.
Leistungsverbesserungen für Menschen mit eingeschränkter Alltagskompetenz nach § 45b SGB XI
Geldleistungsbeträge Pflegestufe 0 120 € Pflegestufe I 305 € (bisher: 235 €) Pflegestufe II 525 € (bisher: 440 €) Pflegestufe III 700 € | Kombi- oder Sachleistungsbeträge Pflegestufe 0 225 € Pflegestufe I 665 € (bisher: 450 €) Pflegestufe II 1.250 € (bisher: 1.100 €) Pflegestufe III 1.550 € |